Nominierungen für das Nursem Versprechen – Informationen (Deutschland)

Bei der Nominierung der eigenen bzw. einer anderen Person für das Nursem Versprechen muss der Nominierende in der Lage sein, die Daten der nominierten Person anzugeben, diese Person muss:

  • ein eingetragener Gesundheitsdienstleister sein
  • in Deutschland arbeiten
  • in einer anerkannten medizinischen Einrichtung in Deutschland tätig sein, für die eine gültige Postanschrift angegeben werden kann
  • im Idealfall an vorderster Front der COVID-19-Pandemie tätig sein

 

Wir behalten uns das Recht vor, eine Nominierung jederzeit zu annullieren, insbesondere werden wir Ihrer Anfrage bezüglich der Bereitstellung von Nursem an einen Gesundheitsdienstleister nicht nachkommen, falls wir der Ansicht sind:

  • dass die nominierte Person nicht die oben genannten Bedingungen erfüllt
  • dass Sie falsche oder irreführende Angaben gemacht haben
  • dass Sie eine Privatadresse für die nominierte Person und keine Station bzw. Klinik genannt haben.

 

Nominierungen werden nach dem Windhundprinzip entgegengenommen, und die Nominierung an sich garantiert nicht, dass der Gesundheitsdienstleiter die Nursem Produkte erhält.